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AGB

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele:
Bitte beachten Sie unsere aktuellen AGBs. Keine Barablöse möglich. Rechtsweg ausgeschlossen. Allfällige Steuern, Abgaben im Zusammenhang mit dem Gewinn trägt ausschließlich der Gewinner. Der Teilnehmer erklärt sich jederzeit widerruflich ausdrücklich damit einverstanden, per Post, E-Mail, SMS/MMS, etc. in Form von Massensendungen als auch zu Zwecken der Direktwerbung über weitere Aktivitäten des Scotch Clubs informiert zu werden. Diese Bedingungen gelten für Gewinnspiele auf unserer Homepage, Facebook-Fanseite, sowie Verlosungen im Lokal, etc. 
Ihre angegebenen Daten werden vertraulich behandelt!

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen hängen im Eingangsbereich für jeden zugänglich öffentlich aus. Jeder Gast, der das Lokal betritt, erklärt sich mit allen Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.

1. Zutritt zum Scotch Club:
Der Besuch des Scotch Clubs steht allen Personen offen. Wir lehnen jede Diskriminierung nach Hautfarbe, Rasse, Geschlecht oder sonstigen derartigen Merkmalen ab. Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zum Lokal. (Zur Feststellung des Alters behalten wir uns eine Ausweiskontrolle vor).
Alkoholisierten Personen wird der Zugang zum Scotch Club verweigert. 

Der Zutritt zum Scotch Club ist erst nach Übernahme einer Besucher-Karte durch den Gast möglich. Dabei handelt es sich um eine elektronisch lesbare und individualisierte Karte, die Teil unseres “Kreditkartensystems” ist: d.h. Sie bekommen bei Betreten dieses Lokals am Eingang eine Credit-Card Besucher-Karte) überreicht, die es Ihnen erlaubt, den ganzen Abend über in unserem Hause Leistungen ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen. Der Zutritt zum Scotch Club selbst ist für jedermann ohne jegliche Diskriminierung möglich. Die konsumierten Waren und Leistungen werden auf diese elektronisch lesbare Karte aufgebucht. Die Bezahlung der konsumierten Waren und Leistungen erfolgt beim Verlassen des Lokals. Durch Aushändigung der Karte gewähren wir dem Karteninhaber Kredit in der, auf der Karte angegebenen Höhe. Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert. 

Die Karte bleibt ausschließliches Eigentum der Discothek. Wir können die Benutzung der Karte jederzeit – auch ohne Nennung von Gründen – untersagen. 
Eine Karte, deren Benutzung wir untersagt haben, muss sofort zurück gegeben werden. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person benutzt werden, der die Karte ausgehändigt wurde. Im Falle des Verlustes der Karte haftet der Karteninhaber auf Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages. Da der Kredit unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen eingeräumt wird, kann der Karteninhaber der Rückzahlungsverpflichtung nicht entgegenhalten, er habe den gewählten Kredit durch Inanspruchnahme von Leistungen nur teilweise ausgeschöpft. Mit der Entgegennahme der Besucherkarte erkennt der Gast diese Geschäftsbedingungen an.

2. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.

3. Personen, die versuchen, den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu lästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.

4. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals, ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feurwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten. Gefährliche  Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Fall einbehalten; hierzu hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschliessen. Die Herausgabe der Gegenstände erfolgt erst nach Bezahlung eines pauschalen Kostenersatzes in der Höhe von EUR 200,00 zu den Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen im Club und nach einer individuell von der Geschäftsführung festgelegten Abkühlphase (in der Regel erst am nächsten Öffnungstag in der Zeit von 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Das Mitführen verbotener Waffen führt jedenfalls zu einer polizeilichen Anzeige und der Übergabe dieser Waffe an die Polizei. Auch in diesem Fall ist von zuwiderhandelt Besucher jedenfalls ein pauschaler Kostenersatz in der vorigen genannten Höhe zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung erfolgt die gerichtliche Durchsetzung. 

6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal ist nicht gestattet. Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung eines Schadenersatzes zumindest in der Höhe eines pauschalierten Ersatzes in Höhe von EUR 50,00 sowie eines darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.

7. Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten und führt jedenfalls zu einer polizeilichen Anzeige.
Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt.

8. Gutscheine: Pro Person und Öffnungstag ist nur ein Gutschein einlösbar. Bei Sonderveranstaltungen und in Verbindung mit Free Tickets sowie anderen Vergünstigungen werden ausgewählte Gutscheine nicht eingelöst. Geldauszahlung nicht möglich. Gutscheine müssen bei Betreten des Lokals an der Abendkasse abgestempelt werden.